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Dresden | Theaterplatz | Semperoper

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  gültig ab 26.07.2012

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeiten des unten
genannten Betriebes im Incoming –Bereich.
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Reisenden/ Gast/ Geschäftspartner
(im nachfolgenden Kunde genannt  und dem Betrieb ET EUROPEAN TOURIST GmbH.
Mit seiner Buchung bzw. Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

§ 1. Tätigkeitsbereiche und Art der Angebote

1.1 Der Betrieb ET EUROPEAN TOURIST GmbH gestaltet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertragspartnern touristische Angebote und Eventpakete und offeriert diese dem Kunden.
Damit werden sowohl Pakete für Busunternehmen und Reiseveranstalter im In- und Ausland als auch Angebote für Einzel- und Individualkunden generiert, die aus mindestens einer Leistung oder deren Vermittlung bestehen.
Der Betrieb ist damit je nach Art des Angebotes und dem damit verbundenen Leistungsumfang im Sinne eines Incoming- Reiseveranstalters, eines Reisevermittlers sowie eines Leistungsanbieters im Eventmanagement und im Marketing-Bereich tätig.
1.2 Die Angebote werden dem Kunden auf unterschiedlichem Weg (Email, Post, Prospekt, Fax, Flyer u.a.) zugänglich gemacht und enthalten verbindliche Beschreibungen von Leistungen und Preisen.
1.3 Der Betrieb ist 14 Tage an diese Angebote gebunden. Außnahmen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.



§ 2. Anmeldung und Abschluss eines (Reise) Vertrages

2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Betrieb ET EUROPEAN TOURIST GmbH den Abschluss eines Vertrages über eine entsprechende Leistung / das entsprechende Leistungspaket verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, per e-mail, per Fax, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Sie erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht und umgekehrt.
Darüber wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, was auch in Form einer Rechnung geschehen kann.
2.2 Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Betrieb zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Betrieb dem Kunden eine Leistungsbestätigung aus, auch in Form einer Rechnung, die mit dem Angebot/ dem Inhalt der Anmeldung übereinstimmt und in der dem Kunden die Buchung und der vereinbarte Preis auf Grundlage dieser AGB bestätigt werden.
2.3 Weicht der Inhalt dieser Bestätigung deutlich vom Inhalt der Anmeldung oder des ursprünglichen Angebotes ab, so liegt ein neues Angebot seitens des Betriebes vor, an welches der Betrieb 14 Tage gebunden ist.
In diesem Fall kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist seine Annahme erklärt.

§ 3. Bezahlung

3.1 Vertragspartner des Kunden ist in jedem Fall der Betrieb ET EUROPEAN TOURIST GmbH. Zahlungen an Dritte werden weder verlangt noch geleistet.
3.2 Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist durch den Kunden eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtpreises fällig.
Die Restzahlung ist zu leisten, wie vertraglich im Einzelfall vereinbart, jedoch im Regelfall bis 14 Tage vor Reiseantritt.
3.3 Der Betrieb verpflichtet sich, bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Kunden alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, bei gesonderten Vereinbarungen oder entsprechend kurzfristigen Buchungen schnellstmöglich vor oder direkt bei Reiseantritt.
In solchen Fällen wird unmittelbar der vereinbarte Gesamtpreis fällig. Sofern die Unterlagen wegen Besonderheiten der Leistungsträger oder der Art der Leistungsbeschaffenheit nicht termingerecht ausgehändigt werden können, wird der Kunde darüber informiert.
Die Restzahlung wird trotzdem bis 14 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern keine anderen Fälligkeitsvereinbarungen getroffen sind. Wird der Reisepreis nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt und ist er auch bis zum Reisebeginn nicht bezahlt worden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch mehr auf Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen.
Der Betrieb ist dann berechtigt, Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.
3.4 Die Servicepauschale und/oder Versandkostenpauschale beträgt derzeit jeweils 7,50 € (Stand: 01.03.2012), für den Versand in EU-Länder fallen zusätzlich 6,00 € an.

§ 4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung/ Buchungsbestätigung durch den Betrieb.
Alle im  Angebot, der Bestätigung oder ggf. im gedruckten Prospekt/ Flyer vom Betrieb enthaltenen Angaben sind für den Betrieb bindend, wobei die im Vertrag festgelegten Angaben bzw. diejenigen, auf die der Vertrag Bezug nimmt, entscheidend sind.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung vom Betrieb.
Der Betrieb behält sich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Kunde informiert wird.
4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt/ Beginn der Leistungserbringung wenigstens 4 Monate liegen, behält sich der Betrieb vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise bei Vorliegen sachlich berechtigter und erheblicher, nicht vorhersehbarer Gründe in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen.
Im Falle einer Änderung des Gesamtpreises setzt der Betrieb den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis.
Falls notwendige und sachlich begründete Preiserhöhungen 10% des Gesamtpreises übersteigen, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Information über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
Preiserhöhungen nach Reiseantritt/ Beginn der Leistungserbringung sind nicht zulässig.
4.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind ohne Zustimmung des Kunden nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen / Reise nicht beeinträchtigen.
4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet sind.
4.6 Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen/ Reise erheblich verändern, so ist der Kunde unbeschadet der reisevertragsrechtlichen Bestimmungen berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist.
Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung unberührt.

§ 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Vor Reisebeginn oder Leistungsinanspruchnahme kann der Kunde jederzeit zurücktreten.
Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim Betrieb eingeht.
Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass der Kunde oder einer der vom Kunden vertretenen und gebuchten Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt.
In einem solchen Fall oder bei Rücktritt des Kunden( dieser muss schriftlich erklärt werden ) steht dem Betrieb eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu.
Bei der Berechnung der Höhe dieser Entschädigungen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.
5.2 Falls nicht anders vereinbart, werden bei Rücktritt durch den Kunden im Allgemeinen nach Zeitpunkt des Rücktritts und zeitlicher Nähe zum geplanten Reisebeginn berechnete folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren erhoben:

1.     bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei (unter Beachtung 5.3)

2.     59-30 Tage vor Leistungsbeginn: 10% des Gesamtpreises (unter Beachtung 5.3)

3.     29-14 Tage vor Leistungsbeginn: 25% des Gesamtpreises

4.     13-7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises

5.     6 Tage – 2 Tage vor Leistungsbeginn: 75% des Gesamtpreises

6.     1 Tag vor Leistungsbeginn: 100% des Gesamtpreises

7.     bei Nichtanreise bzw. nicht Inanspruchnahme der Leistungen ohne vorherige Stornierung werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

5.3 Bei Stornierungen von Leistungsbestandteilen, in denen Zusatzleistungen, Eintrittskarten etc. enthalten sind, gelten gesonderte Bedingungen.
Für derartige Leistungsbestandteile ist im Regelfall der volle Preis ab 60 Tage vor Leistungsbeginn zu entrichten.
5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss Änderungen an Einzelleistungen vorgenommen, kann der Betrieb eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 10% des Gesamtpreises (maximal jedoch 30,00 € pro Person) erheben, sofern diese Umbuchung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn erfolgt.
Diese Gebühren berechnen sich zusätzlich zu den möglicherweise entstehenden nachweislichen Kosten, z.B. Eintrittskarten etc., die außerdem vom Kunden getragen werden müssen.
Kurzfristige Umbuchungswünsche des Kunden, sofern ihre Durchführung möglich ist, müssen als Rücktritt vom Vertrag gemäß §5.2 und gleichzeitige Neuanmeldungdurchgeführt werden.
5.5 Ersatzpersonen: Bis zum Reiseantritt/ Leistungsbeginn, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise-/ Leistungsvertrag eintritt, die schriftliche Eintrittserklärung des Dritten vorausgesetzt.
Der Betrieb kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften und behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ein solches Eintreten einer Ersatzperson ist bis 7 Tage vor Reiseantritt/Leistungsbeginn möglich.
Dabei wird, falls der Betrieb eine höhere Aufwendung nicht nachweisen kann, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € fällig. Bitte beachten Sie, dass gebuchte Karten für kulturelle Veranstaltungen nicht zurückgenommen werden.

§ 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der Reise/ Beginn der Leistungserbringung; infolge vorzeitiger Rückreise, freiwilligen Abbruchs oder sonstigen Gründen, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon.

§ 7. Rücktritt durch den Betrieb

7.1 Der Betrieb kann ohne Einhalten einer Frist vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten
oder nach Leistungsbeginn den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung vom Betrieb nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist.
Kündigt der Betrieb, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebuchten Beträge.
7.2 Der Betrieb kann bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wichtige Gründe eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nicht ermöglichen.
Dazu gehören  beispielsweise bei Touren/Reisen/Ausflügen das Nicht-Erreichen der zur Rentabilität notwendigen Mindestteilnehmerzahl, falls diese im Vertrag festgelegt ist oder der Umstand, dass einer oder mehrere der vorgesehenen Leistungspartner ihre zugesagten Leistungen nicht mehr vertragsgerecht erbringen können.

§ 8. Aufhebung des Vertrages durch außergewöhnliche Umstände

Wird die Leistungserbringung infolge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Betrieb als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Betrieb für den bereits erbrachten oder die bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, mindestens jedoch 10% des vereinbarten Gesamtpreises.


§ 9. Haftung

9.1 Der Betrieb haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

1.     die gewissenhafte Vorbereitung der Reise/Leistungserbringung

2.     die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3.     die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglichen vereinbarten Leistungen

4.     die Zusammenstellung von Einzelleistungen

5.     die Beschreibung der Leistungen in Angeboten, Flyern oder Prospekten

6.     die Bearbeitung der Reiseanmeldungen

7.     die Organisation, Reservierung u. Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag

8.     die Bestätigung der vertraglichen Leistungen

9.2 Der Betrieb haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person(en).
Bei Inanspruchnahme von Leistungen besonderer Leistungsträger- beispielsweise Busunternehmen- bzw. bei in das Reisepaket integrierten Fremdleistungen haftet das jeweilige mit der Leistungserbringung beauftragte Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Haftungsbestimmungen (z.B. Beförderungsbestimmungen, Reisegepäck etc.).

§ 10. Gewährleistung und Abhilfe, Reisepreisminderung

10.1 Abhilfe: Wird die vereinbarte Gesamtleistung oder ein Leistungsbestandteil nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Betrieb kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. Den Kunden auf die per Gesetz geregelte Abhilfe verweisen, zu der die Leistungserbringer gemäß ihrer Bestimmungen verpflichtet sind (Busunternehmen, Hotels etc.).
Der Betrieb kann auch in geeigneter Weise Abhilfe schaffen, indem er selbst eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer bzw. die Tatsache einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung).
Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, im welchem, zur Zeit des Vertragsabschlusses, der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem mangelhaften Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt den oder die Mängel anzuzeigen.
Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden.
10.3 Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Betrieb nicht zu vertreten hat.
Derartige Schadenersatzansprüche können nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 11. Mitwirkungspflicht des Kunden und Kündigung durch den Kunden

11.1 Mitwirkungspflicht des Kunden: Zur Wahrung seiner Interessen ist der Kunde verpflichtet, ihm bekannt werdende Mängel unverzüglich anzuzeigen und dem Betrieb die Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen.
Gegebenenfalls kann er dazu eine angemessene Frist setzen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht wenn der Betrieb die Abhilfe verweigert.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
11.2 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Leistungserbringung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht besitzt oder Fehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeiten zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vereinbarten Nutzen aufheben oder deutlich ändern.
Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Kunde Abhilfe verlangt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, oder der Betrieb die Abhilfe verweigert oder ihre Unmöglichkeit erklärt hat.

§ 12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Die vertragliche Haftung für den Betrieb für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der Reise, des Leistungspaketes beschränkt.
Soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Betrieb für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Der Betrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.).
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Betrieb ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als er auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

§ 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistungserbringung schriftlich bei dem Betrieb geltend gemacht werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
13.2 Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Leistungserbringung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Leistungserbringung.
13.3 Macht der Kunde nach vertraglich vorgesehenem Leistungsende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, ist die Verjährung solange gehemmt bis der Betrieb die Ansprüche schriftlich zurückweist.

§ 14. Abtretungsverbot

Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind nicht abtretbar und können nur durch die Vertragspartner bzw. den Geschädigten selbst geltend gemacht werden.

§ 15. Informationspflicht; Formalitäten

15.1 Der Betrieb ist gemäß der Informationspflicht eines Reiseveranstalters verpflichtet, bei allen Incoming- und Reiseangeboten in der Ausschreibung, der Buchungsbestätigung oder bei Vertragsabschluss bzw. in geeigneten Zusatzdokumenten auf alle Erfordernisse, eventuellen Formalitäten oder Sonderbedingungen hinzuweisen, die der Kunde zur Durchführung der vereinbarten Leistungserbringung erfüllen muss.
15.2 Bei ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Informationspflicht hat der Kunde selbst die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, sofern sich nicht der Betrieb ausdrücklich selbst verpflichtet, für die Schaffung aller Voraussetzungen zu sorgen.
15.3 Entstehen beispielsweise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen des Kunden oder wegen Nichtbeachtung von in den Informationen aufgeführten Formalitäten oder Besonderheiten, durch den Kunden, Schwierigkeiten oder Beeinträchtigungen im geplanten ordnungsgemäßen Ablauf, so ist hierfür der Kunde selbst verantwortlich.
In diesem Fall kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Leistungen folgenlos streichen.
Hierbei gelten die §§5.2 und 5.5 sinngemäß als Abbruch infolge von Gründen, die der Kunde selbst zu vertreten hat.

§ 16. Gerichtsstand

16.1 Der Kunde kann den Betrieb nur an deren Sitz verklagen.
16.2 Für Klagen seitens des Betriebes gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Betriebes.

§ 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Besondere Bedingungen für den Erwerb von Karten für die Sächsische Staatsoper und Frauenkirche über ET EUROPEAN TOURIST GmbH

Mit der Bestellungsbestätigung für Karten der Sächsischen Staatsoper und Frauenkirche nimmt der Kunde folgende Geschäftsbedingungen an:

1. Anfrage / Angebot
Nach Anfrage erhält der Kunde ein Angebot. Dieses enthält den Termin, die Vorstellung und den Kartenpreis inkl. Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr der ET EUROPEAN TOURIST GmbH.

2. Bestätigung
Nimmt der Kunde das Angebot an, muss er dies schriftlich bestätigen.

3. Bezahlung
Als Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bei ET EUROPEAN TOURIST GmbH ein, kann die ET EUROPEAN TOURIST GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Karten dem Weiterverkauf zuführen.

4. Stornierungen
Bereits bezahlte Karten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

5. Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr
Der Abgabepreis der Karten beinhaltet den Einkaufspreis, sowie die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr der ET EUROPEAN TOURIST GmbH. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach Platzgruppen sowie Preiskategorie der Vorstellung und liegt bei ca. 10,00 € pro Karte. Für Premieren, Festspiele, Wochenendvorstellungen, Gastspiele oder Sonderkonzerte können Zuschläge berechnet werden.

6. Kartenzustellung
Nach Eingang des Rechnungsbetrages werden dem Besteller die Karten per Post und auf eigene Gefahr zugeschickt. Ein versicherter Versand ist gegen Gebühr auf Wunsch möglich.

Stand 2012

ET EUROPEAN TOURIST GmbH
Münzgasse 2
01067 Dresden

Tel.:     +49 351 65 31 88 82


E-Mail:  info@touristeninformation-dresden.de
Web:    www.touristeninformation-dresden.de